Diese Lizenzvereinbarung für die Nutzung der NVIDIA GeForce-Software ("Vereinbarung") durch Kunden ist die Vereinbarung, die die Nutzung der GeForce Experience-Computersoftware und der in Verbindung damit heruntergeladenen Installationsprogramme und Treiber und sämtlicher mitgelieferter Dokumentation (zusammen die „Software“) der NVIDIA Corporation und ihrer Tochtergesellschaften ("NVIDIA") regelt. Bitte lesen Sie sich die folgenden Nutzungsbedingungen aufmerksam durch, bevor Sie die Software installieren oder nutzen. NVIDIA ist nur unter der Bedingung bereit, die Software an Sie zu lizenzieren, dass Sie alle in der Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen akzeptieren. Indem Sie die Software herunterladen, installieren, kopieren oder auf andere Weise nutzen, machen Sie deutlich, dass Sie diese Vereinbarung verstehen, und erklären sich damit einverstanden, dass alle ihre Bestimmungen für Sie bindend sind. Wenn Sie nicht mit allen Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden sind, ist NVIDIA nicht bereit, die Software an Sie zu lizenzieren, und Sie müssen alle Exemplare der Software zurückgeben oder vernichten und dürfen die Software nicht herunterladen, installieren, kopieren oder auf andere Weise nutzen.
Allgemeines
Für die Nutzung von NVIDIA-Produkten sind insgesamt drei Komponenten erforderlich: die SOFTWARE, die auf einer Grafikkarte integrierte Hardware und ein PC (Hardware und PC werden in diesem Dokument zusammen als "KUNDENSYSTEM" bezeichnet). Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsvereinbarungen sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen und Vereinbarungen zum Schutze geistigen Eigentums geschützt. Die SOFTWARE wird nicht verkauft; es wird lediglich eine Lizenz zur Nutzung in strenger Übereinstimmung mit dieser VEREINBARUNG gewährt. Die Hardware ist durch verschiedene Patente rechtlich geschützt und wird im Gegensatz zur SOFTWARE verkauft; da dies jedoch nicht unbedingt im Paket mit der SOFTWARE geschieht, ist ein solcher Verkauf nicht Gegenstand dieser VEREINBARUNG. In dieser VEREINBARUNG sind also ausschließlich die Lizenzbestimmungen für die SOFTWARE festgelegt.
1. Definitionen
1.1 Kunde. Der Kunde ist die juristische oder natürliche Person, die die SOFTWARE herunterlädt und/oder installiert.
2. Lizenzgewährung
2.1 Rechte und Beschränkungen der Lizenzgewährung. Vorausgesetzt, der Kunde hält die Bestimmungen dieser Vereinbarung ein, gewährt NVIDIA hiermit das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht für einen einzelnen Kunden zum Laden, Installieren, Ausführen und Nutzen der SOFTWARE auf die Art und Weise und zu den Zwecken, die in den dazugehörigen gedruckten Materialien beschrieben sind, jedoch mit folgenden Einschränkungen:
2.1.1 Rechte. Dem Kunden wird gestattet, ein Exemplar der SOFTWARE auf dem KUNDENSYSTEM zu installieren und zu nutzen. Ein weitergehendes Kopieren der SOFTWARE ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Anfertigung einer einzigen Sicherungskopie der SOFTWARE. Die SOFTWARE darf nicht mit anderen geteilt, gemeinsam genutzt oder gleichzeitig auf verschiedenen Computersystemen genutzt werden.
2.1.2 Einschränkungen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich angegeben, ist der Kunde nicht befugt, (a) die SOFTWARE zu kopieren (außer im Verlauf des Ladevorgangs oder der Installation) oder zu modifizieren, einschließlich einer Erweiterung um neue Funktionen oder anderweitiger Anpassungen, die die Funktionsweise der SOFTWARE verändern, (b) Reverse Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der kompletten SOFTWARE oder von Teilen davon durchzuführen oder auf andere Weise zu versuchen, Zugriff auf den Quellcode zu erlangen, oder Dritten solche Maßnahmen zu erlauben oder sie dazu zu autorisieren, es sei denn, die Maßnahmen werden in einem solchen Umfang durchgeführt, der ungeachtet dieses Verbots vom Gesetz ausdrücklich erlaubt wird, (c) Urheberrechtsvermerke oder Vermerke zu sonstigen Rechten geistigen Eigentums von der SOFTWARE zu entfernen, (d) die SOFTWARE an andere Personen zu übertragen, unterzulizenzieren, zu verleihen, zu vermieten oder zu verleasen oder auf andere Weise zu verteilen oder (e) für mehrere Nutzer die Funktionalität der SOFTWARE mit beliebigen Mitteln verfügbar zu machen einschließlich durch Hochladen der SOFTWARE in ein Netzwerk oder zu einem File-Sharing-Dienst oder durch Hosten, durch Anbieter von Anwendungsdiensten, Dienstleistungsunternehmen, Software as a Service (SaaS) oder beliebige sonstige Arten von Diensten.
2.2 Zusatzinformationen.
7-Zip. Die SOFTWARE beinhaltet das Softwareprogramm 7-Zip ("7-Zip"). Die Nutzung des Quellcodes von 7-Zip unterliegt den auf www.7-zip.org veröffentlichten Bestimmungen.
3. Zustimmung zur Erfassung und Nutzung von Daten
Der Kunde erkennt hiermit an, dass die SOFTWARE sowohl auf nicht persönlich als auch auf persönlich identifizierbare Informationen über den Kunden und das KUNDENSYSTEM zugreift und sie erfasst sowie das KUNDENSYSTEM konfiguriert, um (a) das KUNDENSYSTEM ordnungsgemäß für die Nutzung der SOFTWARE zu optimieren, (b) über die SOFTWARE Inhalte zu liefern, (c) NVIDIA-Produkte und ‑Dienste zu verbessern und (d) Marketingmitteilungen zu versenden. Zu den Informationen, die die SOFTWARE hinsichtlich des KUNDENSYSTEMS erfasst, gehören (i) Hardwarekonfiguration und ‑kennung, (ii) Betriebssystem und Treiberkonfiguration, (iii) installierte Spiele und Anwendungen, (iv) Daten zu den Einstellungen, zur Leistung und zum Gebrauch der Spiele und Anwendungen und (v) Messwerte über die Nutzung der SOFTWARE. Sofern der Kunde die SOFTWARE verwendet, stimmt er hiermit allen vorstehend angeführten Bestimmungen zu und erklärt und gewährleistet, dass er berechtigt ist, diese Zustimmung zu geben.
Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, dass er alleine dafür verantwortlich ist, angemessene Sicherungskopien seiner Daten und Wiederherstellungspunkte für sein System zu erstellen, und dass NVIDIA in keiner Weise für Verluste oder Schäden am KUNDENSYSTEM (einschließlich Datenverlusts oder des Verlustes des Zugriffs) haftbar ist, die im Rahmen oder aufgrund folgender Maßnahmen auftreten: (y) beliebige über die SOFTWARE durchgeführte Änderungen der Konfiguration, der Anwendungseinstellungen, der Umgebungsvariablen, der Registry, der Treiber, des BIOS oder anderer Attribute (oder beliebiger anderer Komponenten) des KUNDENSYSTEMS oder (z) die über die SOFTWARE durchgeführte Installation von Patches für die SOFTWARE oder für Software von Drittanbietern. Die SOFTWARE enthält unter Umständen Links auf Webseiten oder Dienste. NVIDIA empfiehlt dem Kunden, die Datenschutzrichtlinien der Webseiten und Dienste, die der Kunde in Anspruch nimmt, sorgfältig zu lesen, um sich darüber zu informieren, wie diese Seiten oder Dienste personenbezogene Daten des Kunden erfassen, verwenden und weitergeben. NVIDIA übernimmt keine Verantwortung für die Datenschutzrichtlinien und ‑praktiken von Webseiten und Diensten, die von anderen Unternehmen oder Einrichtungen betrieben werden.
Weitere Informationen zur Erfassung, Verwendung und Weitergabe von Daten der Nutzer der SOFTWARE durch NVIDIA finden Sie in der NVIDIA-Datenschutzrichtlinie auf https://www.nvidia.de/about-nvidia/privacy-policy/.
4. Nutzungsbedingungen
4.1 Laufzeit. Jede im Rahmen dieser VEREINBARUNG gewährte Lizenz ist ab dem Datum des Downloads bis zum Ende der Nutzung auf dem entsprechenden KUNDENSYSTEM gültig. Die Dauer unterliegt einer früheren Beendigung, wie im folgenden Abschnitt dargelegt. Diese Vereinbarung bleibt so lange gültig, bis die letzte Lizenz abläuft oder endet.
4.2 Kündigung. Der Kunde kann die Vereinbarung jederzeit kündigen, indem er alle in seinem Besitz oder unter seiner Aufsicht befindlichen Exemplare der SOFTWARE vernichtet. Sollte der Kunde gegen eine der in diesem Dokument festgelegten Bestimmungen verstoßen, so verliert diese Vereinbarung, mit oder ohne Vorankündigung durch NVIDIA, automatisch ihre Gültigkeit. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, alle in seinem Besitz oder unter seiner Aufsicht befindlichen Exemplare der SOFTWARE und aller Bestandteile der SOFTWARE je nach Wahl von NVIDIA entweder zu vernichten oder zurückzusenden. Für den Fall, dass der Kunde rechtliche Schritte gleich welcher Natur gegen NVIDIA einleitet oder sich an laufenden Verfahren beteiligt, behält sich NVIDIA das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle gewährten Lizenzen und sonstige im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Rechte auszusetzen bzw. aufzukündigen, solange derartige Verfahren anhängig sind.
5. Copyright
5.1 Eigentum am Urheberrecht. Das Exemplar der SOFTWARE wird lizenziert und nicht verkauft. Der Kunde hat das Eigentum an allen Medien, auf denen die SOFTWARE gespeichert ist, NVIDIA und seine Lizenzgeber oder Zulieferer jedoch behalten das Eigentum an dem eigentlichen Exemplar der SOFTWARE; dazu gehören alle Urheberrechte und sonstigen Rechte geistigen Eigentums an der SOFTWARE (einschließlich unter anderem auf alle Bilder, Fotos, Animationen, jedes Video, Audio, jede Musik, jeden Text und alle sonstigen in die SOFTWARE integrierten Daten), die mitgelieferten gedruckten Materialien und alle Exemplare der SOFTWARE. Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale vertragliche Vereinbarungen geschützt. Dementsprechend ist der Kunde dazu verpflichtet, die SOFTWARE wie alle anderen urheberrechtlich geschützten Materialien zu behandeln, soweit nicht durch anders lautende Bestimmungen im Rahmen dieser Vereinbarung etwas anderes festgelegt ist. Ihm ist jedoch gestattet, eine einzige Kopie der SOFTWARE ausschließlich zu Sicherungs‑ oder Archivierungszwecken anzufertigen, vorausgesetzt, der Kunde kopiert alle auf dem Originalexemplar befindlichen Vermerke zu Urheberrechts‑ und Eigentumsrechten mit. Die Algorithmen, die Struktur, die Organisation und der Quellcode der SOFTWARE stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von NVIDIA dar. Sofern in diesem Dokument nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gewährt weder diese Vereinbarung noch NVIDIA dem Kunden ein ausdrückliches oder stillschweigendes Recht unter NVIDIA-Patenten, ‑Urheberrechten, ‑Marken oder sonstigen NVIDIA-Rechten geistigen Eigentums an der SOFTWARE. Alle Rechte, Ansprüche und Beteiligungen auf die bzw. an der SOFTWARE, die nicht ausdrücklich erteilt wurden, sind NVIDIA oder seinen Lizenzgebern oder Zulieferern vorbehalten.
5.2 Aufgezeichnete Inhalte. Die SOFTWARE ermöglicht es dem Kunden, seine elektronischen Aktivitäten insbesondere seiner Gameplays („CONTENTVIDEOS“) aufzuzeichnen und diese CONTENTVIDEOS auf Dienste wie Twitch.tv und YouTube hochzuladen und zu übertragen. Der Kunde ist alleine für seine CONTENTVIDEOS verantwortlich und übernimmt das gesamte Risiko, das sich aus ihrer Nutzung von Webseiten, Diensten und Netzwerken von Drittanbietern ergibt. Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er der Ersteller und Eigentümer aller CONTENTVIDEOS ist oder auf andere Weise ausreichende Rechte und Berechtigungen besitzt, sie öffentlich zu stellen oder zu veröffentlichen. Indem der Kunde die SOFTWARE verwendet, um CONTENTVIDEOS auf Webseiten, Diensten oder Netzwerken von Drittanbietern hochzuladen und dort zu veröffentlichen, stimmt er zu, NVIDIA und dessen Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter von allen Rechtsansprüchen, Rechtsstreitigkeiten, Forderungen, Haftungen, Schadensersatzforderungen, Verlusten, Kosten und Ausgaben („ANSPRÜCHE“) schadlos zu halten, die aus CONTENTVIDEOS des Kunden entstehen oder mit diesen in Zusammenhang stehen. Dazu gehören insbesondere ANSPRÜCHE aus dem Grund, dass CONTENTVIDEOS des Kunden (a) gegen Rechte Dritter einschließlich Urheber‑, Marken‑ oder Patentrechte, Betriebsgeheimnisse, Urheberpersönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, sonstige Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechte verstoßen, sie verletzen oder sie sich widerrechtlich aneignen oder (b) eine beliebige andere Person beleidigen, diffamieren oder verleumden.
6. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung wurde gemäß der Gesetzgebung des US-Bundesstaates Delaware abgefasst und ist dementsprechend auszulegen, wobei die Anwendung der entsprechenden kollisionsrechtlichen Vorschriften ausgeschlossen ist. Besonders das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ (UN-Kaufrecht) wird dabei abgelehnt. Bei einem Rechtsstreit oder bei Rechtsansprüchen, die aus diesem Vertrag entstehen, sind ausschließlich die Staats‑ und/oder Bundesgerichte in Santa Clara County, Kalifornien, zuständig. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Exportgesetze und ‑bestimmungen der USA vollständig einzuhalten, um sicherzustellen, dass die SOFTWARE, alle auf sie bezogenen technischen Daten und jedes direkte Produkt davon direkt oder indirekt unter Verstoß gegen geltende Exportgesetze und ‑bestimmungen weder exportiert noch reexportiert werden und nicht zu Zwecken verwendet werden, die aufgrund geltender Exportgesetze und ‑bestimmungen verboten sind.
7. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung
7.1 Keine Gewährleistung. DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT UND SOWEIT IM RAHMEN DES ANWENDBAREN RECHTS MÖGLICH LEHNEN NVIDIA UND SEINE LIEFERANTEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN INSBESONDERE STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE JEGLICHE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, DIE DURCH DIE NUTZUNG ODER DEN HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN. KEINE EMPFEHLUNGEN ODER INFORMATIONEN, WEDER MÜNDLICH NOCH SCHRIFTLICH, DIE SIE VON NVIDIA ODER ANDEREN PERSONEN ERHALTEN, BEGRÜNDEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER Vereinbarung FESTGELEGT WURDEN.
7.2 Haftungsbeschränkung. Soweit im Rahmen des anwendbaren Rechts möglich, schließen NVIDIA und seine Lieferanten jegliche Haftung für wie auch immer geartete besondere, zufällige, direkte, indirekte oder Folgeschäden, die aus der Nutzung bzw. der Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen, aus. Dies schließt insbesondere auch Schäden aus entgangenen Geschäftsgewinnen, Unterbrechung der Geschäftstätigkeit, Verlust geschäftlicher Daten und sonstige finanzielle Verluste ein. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn NVIDIA im Vorfeld auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Manche Gerichte untersagen den Ausschluss oder die Beschränkung einer Haftung für stillschweigende Garantien oder für zufällige oder Folgeschäden. In diesem Fall ist die vorstehende Beschränkung möglicherweise für den Kunden nicht gültig. Eventuell stehen dem Kunden je nach Gerichtsbarkeit weitere Rechte zu. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen übersteigt die Gesamthaftung von NVIDIA, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, niemals eintausend US-Dollar (1.000,00 USD). Die vorstehenden Beschränkungen bleiben auch dann in Kraft und werden weiterhin angewendet, wenn sich herausstellen sollte, dass ein beliebiges in dieser Vereinbarung angeführtes beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt hat.
8. Endbenutzer der US-Regierung.
Bei der SOFTWARE und der dazugehörigen Dokumentation handelt es sich um „commercial items“ (handelsübliche Artikel) gemäß der Definition in FAR 2.101, die aus „commercial computer software“ (handelsüblicher Computersoftware) und „commercial computer software documentation“ (Dokumentation zu handelsüblicher Computersoftware) gemäß den Definitionen in FAR 12.212 bzw. DFARS 227.7202 besteht. Wenn die SOFTWARE und die Dokumentation von oder im Namen der US-Regierung erworben werden, dann sind die Rechte der US-Regierung an der SOFTWARE und der Dokumentation gemäß FAR 12.212 und DFARS 227.7202-1 bis 227.7202-4, soweit zutreffend, auf die in dieser Vereinbarung festgelegten Rechte beschränkt.
9. Diverses
Der Kunde darf diese Vereinbarung oder beliebige in ihrem Rahmen erteilte Rechte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von NVIDIA kraft Gesetzes oder unter anderen Umständen nicht weitergeben oder übertragen und jeder Versuch des Kunden, ohne dass eine solche Zustimmung vorliegt, ist ungültig. Durch die Ausübung eines Rechtsmittels durch eine der Vertragsparteien im Rahmen dieser Vereinbarung bleiben, sofern in dieser Vereinbarung nichts ausdrücklich festgelegt wurde, die anderen im Rahmen dieser Vereinbarung oder aus anderen Quellen bestehenden Rechtsmittel der Partei unberührt. Salvatorische Klausel: Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als mit geltendem Recht unverträglich erweisen oder unter diesem nicht in vollem Umfang durchgesetzt werden können, so wird diese Bestimmung so weit ausgelegt, wie es möglich ist, und alle anderen Bestimmungen behalten ihre volle Gültigkeit. Diese Vereinbarung stellt die endgültige, vollständige und ausschließliche Vereinbarung dar, die hinsichtlich des in diesem Dokument behandelten Gegenstands zwischen den beiden Parteien geschlossen wird, und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen, mündlichen oder schriftlichen Vorschläge, Absprachen, Korrespondenzen und Vereinbarungen hinsichtlich des Gegenstands, sofern der Kunde und NVIDIA keine eigenständige Vereinbarung ausfertigen, die die Nutzung der SOFTWARE regelt. Wird eine beliebige Bestimmung dieser Vereinbarung nicht von einer der Parteien eingeklagt, so stellt dies keinen Verzicht einer zukünftigen gerichtlichen Geltendmachung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Verzichtserklärungen hinsichtlich dieser Vereinbarung und Änderungen an ihr bedürfen der Schriftform und müssen von einem autorisierten NVIDIA-Vertreter unterzeichnet werden.